Zucht

 

Zukünftig möchte ich nach dem FCI Standard Nr. 255 züchten.

Bin Mitglied im Akita Club e.V., der sich die Aufgabe gestellt hat, die Rasse der Akitas und deren gesunde Zucht zu fördern und Interessenten, Besitzern und Züchtern beim Erwerb, der Haltung und der Zucht beratend zur Verfügung zu stehen.

Die Zuchtrichtlinien des Akita Club e.V. schreiben daher vor, dass grundsätzlich nur mit Akitas gezüchtet werden darf, die frei von Hüftgelenksdysplasie (HD - A) oder mit HD -Übergang (HD - B) ausgewertet worden sind. Außerdem muss von geschulten Tierärzten bescheinigt werden, dass die Hunde frei sind von Augenerkrankungen und ein gesundes Gebiß haben.

Die Hunde müssen von einem ausbildungsberechtigten VDH-Zuchtrichter zur Zucht zugelassen werden, dieser überprüft, ob der Akita im Phänotyp und im Wesen der Standardbeschreibung so weit entspricht, dass man mit ihm züchten darf.

Von der Zucht ausgeschlossen, sind alle Hunde, die ihre Ohren nicht aufrecht getragen, mit Langhaar, mit hängend getragene Rute, mit Gebißfehler oder Augenerkrankungen. Aber auch ängstliche oder übersteigert aggressive Hunde, zu kleine oder zu große Hunde und Hunde mit Mißbildungen jeder Art .